Ladenöffnungszeiten
Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz des Kantons Luzern soll moderat angepasst werden. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Schliessungszeiten bis 19 Uhr an Werktagen und an Samstagen bis 17 Uhr. Dafür soll ein Abendverkauf wegfallen. Der Regierungsrat hat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
An Werktagen abends eine halbe Stunde und an Samstagen eine Stunde länger einkaufen und dafür auf einen von zwei Abendverkäufen verzichten. Dies sieht der Entwurf für eine Anpassung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) vor. Foto zVg
Bitte melden Sie sich an, damit Sie den ganzen Artikel lesen können.
Neue Registrierung für alle User erforderlich
Profitieren Sie ab dem 17. April 2024 vom neuen E-Paper – eine Neuregistrierung ist für alle Nutzer:innen erforderlich!