Kanton Luzern
Gesellschaft
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Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen
Covid-19
Im Kanton Luzern ist die Zahl der Personen, die sich mit Covid-19 infizieren, in den letzten Tagen stark gestiegen. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, hat der Regierungsrat eine erweiterte Maskentragpflicht beschlossen. Sie betrifft den Publikumsbereich von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und gilt ab Samstag, 17. Oktober 2020 und ist vorerst bis am 31. Januar 2021 befristet.
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Die Maskentragpflicht in den Innenräumen öffentlich zugänglicher Einrichtungen tritt im Kanton Luzern am 17. Oktober 2020 in Kraft und ist vorerst bis am 31. Januar 2021 befristet. Foto Pixabay