Reform
Der Luzerner Kantonsrat hat an der Sondersession vom 18. Februar 2019 der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) in zweiter Beratung zugestimmt. Die umfassende Staatsreform regelt die Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu. Die Volksabstimmung findet am 19. Mai 2019 statt.
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